Audiomitschnitt vom Webmontag Technikwürze 78
Heute gibt es unkommentiert einen Vortrag vom 2. Webmontag in Hannover. Thomas Schwenke wirft einen rechtlichen Blick auf Designklau.
Transkript der Folge
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David Herzlich willkommen zu Technikwürze, eurem Design und Webstandards Podcast in Ausgabe achtundsiebzig. Mein Name ist David Mattiewski und wenn der Kalender mich nicht anlügt, haben wir heute den 25. Juni 2007. Letzte Woche Montag, das war der 18. Juni, fand in Hannover der zweite Webmontag statt.
Ich war leider nicht da, denn ich war in Köln und hatte was ganz Wichtiges zu tun und war aufgrund dessen, dass es so erfolgreich war, in Köln auch nicht ganz traurig drum, dass ich in Hannover nicht da war. Warum ich in Köln war, kläre ich euch nächste Woche auf. Ansonsten gibt es vom Webmontag einen Audiomitschnitt in dieser Sendung, und zwar von Thomas Schwenke. Er hat einen Beitrag gemacht, geht bisschen um Rechtssicherheit bei Webseiten.
"In Gottes Hand, Schutz der Homepagegestaltung", so heißt der Titel. Das gibt es, wie gesagt, für euch gleich. Ansonsten, wenn sich nichts ändert, hören wir uns wieder nächste Woche Montag. Aber jetzt erst mal ein kleines Intro, und dann der Vortrag von Thomas. Ich wünsche viel Spaß.
Szene.
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Tobias Ja, schönen guten Abend.
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Moderator Guten Abend, liebe Stammgäste und einige neue Gesichter. Wir freuen uns, dass ihr hier seid.
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Tobias Ja, Webmontag Hannover zwei. Nach dem ersten erfolgreichen feiern wir jetzt den zweiten mit etwas, ja, geringfügig mehr Platz, aber dafür hoffentlich mit mehr Ruhe als beim ersten.
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Moderator Ein bisschen Verspätung haben wir. Wir haben eigentlich geplant, um neunzehn Uhr dreißig anzufangen. Es waren auch schon ein paar Leute etwas ungeduldig, aber wir haben eigentlich noch ein paar Gäste erwartet, die ganz, ganz sicher kommen wollten. Und na ja, wie das immer so ist, vielleicht stecken sie im Verkehr oder wie auch immer.
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Tobias Trotzdem erst mal vielen Dank fürs zahlreiche Erscheinen. Wir freuen uns, so viele Leute heute Abend begrüßen zu dürfen. Legen auch gleich los. Vorher noch eine Bitte: Soweit möglich, bitte alles, was Mobiltelefone ist, klingelt, PDAs, was auch immer, bitte zumindest auf lautlos stellen. Bitte während der Demos oder Vorträge das WLAN nach Möglichkeit nicht benutzen, damit das dem Vortragenden zur Verfügung steht, dass wir ausreichend Bandbreite haben. Ja, im Grunde können wir gleich loslegen.
Thomas Schwenke. Ansagen wolltest du ihn, ne?
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Moderator Ja, ansagen wollt ich ihn. Danke, Tobias. Der Thomas Schwenke ist jemand, der so zwischen Jura und Webdesign steht. Wie genau und was genau, das wird er uns gleich erklären. Und der Titel seiner Demo heißt: In Gottes Hand, Schutz der Homepagegestaltung. Bitte schön, Thomas Schwenke.
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Thomas Ich möchte euch heute einen Vortrag geben über, also einen Überblick zeigen, was rechtlich so passiert, wenn die Inhalte eurer, eures Webdesigns oder das Webdesign an sich von einem anderen geklaut werden. Ja, fangen wir an. Stellt euch vor, ich nehme das ein bisschen in die Hand, weil sonst hört man mich kaum. So besser. Ja, erst mal danke Leihgabe an die Technikwürze. Stellt euch vor, ihr habt eine schöne Website gemacht.
Ihr habt ein tolles Logo, eine schöne Grafik, hier einen Text an dieser schönen Rezension, ein Foto. Das habe ich eingebaut. Sieht nicht so toll aus, ich weiß. Und, das Ganze ist schön benutzbar. Usability und so weiter. An alles ist gedacht. Auch der Code ist semantisch ordentlich sauber. Ihr findet die Webseite gut. Nach einiger Zeit seht ihr im Internet diese Seite. Ja, die sieht fast eins zu eins aus. Heißt jetzt nicht mehr Technikwürze, sondern heißt Technikschärfe.
Oh, fragt man sich: Darf derjenige das? Was kann ich überhaupt dagegen machen? Wo muss ich da hin? Fangen wir mit der ersten Frage an: Was, ob der das darf. So, dafür muss man das ein bisschen durch eine juristische Brille sehen. Das heißt, wir müssen alles erst mal auseinandernehmen. Wo ein Webdesigner oder Programmierer, wo die versuchen, alles zusammenzustecken, das funktioniert, nimmt ein Jurist erst mal alles in Einzelstücke auseinander. Warum macht er das?
Es gibt nämlich ganz viele Schutzgesetze. Das muss man sich ungefähr so vorstellen. Ganz viele Schutzgesetze, aus denen ein Schutz für die Homepage oder deren Inhalte erwachsen kann. Das muss man sich ungefähr wie Siebe vorstellen. Wir haben hier zum Beispiel das Urhebergesetz, wir haben das Geschmacksmustergesetz, wir haben hier das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Und wir nehmen den Quellcode, die Navigation, die Fotos, Texte oder auch die gesamte Gestaltung und sieben die sozusagen durch diese Gesetze durch und gucken, was einzeln hängen bleibt. Deswegen müssen wir halt alles einzeln betrachten. So, und da kommen wir zur ersten Frage: Wie sieht es mit dem gesamten Design aus? Also wenn wir uns das als Ganzes angucken. Das könnte zum Beispiel nach dem Urhebergesetz als ein Kunstwerk geschützt sein. Das ist ein Werk der bildenden Künste.
Das ist das, was sie, also was mir meistens begegnet ist, dass man denkt, das ist so ein Kunstwerk. Da habe ich viel Arbeit reingesteckt. Aber dafür, damit es als ein Kunstwerk geschützt wird, muss es etwas Schöpferisches sein. Das ist so eine Lehrformel. Es muss etwas Außergewöhnliches sein. Diese Webseite ist gut. Sie ist, da hat bestimmt viel Arbeit drin gesteckt. Sie ist gut gemacht. Sie ist nach den Webstandards gemacht. Aber Standards sind ungefähr das Gegenteil von Kunst.
Das heißt, diese Webseite wird nicht als Kunst anerkannt, weil die halt zu gewöhnlich, wäre vielleicht falsch gesagt, aber weil die zu zweckorientiert ist. Kunst wäre zum Beispiel diese Seite. Gut, mag einer sagen, das ist Augenkrebs. Jetzt ohne den, Gestalter zu nahe zu treten. Hier weiß man nicht sofort, wo man, draufklicken soll, was das jetzt ist. Farblich kann es ein bisschen wehtun, aber das ist abgefahren. Das ist abgehoben, das ist Kunst.
Das heißt, es kommt alle-- nur auf den ästhetischen Wert an und nicht auf die gute Qualität, auf die gute Arbeit. Das bedeutet letztendlich, dass ein Teenager, der irgendwie ein paar Farbkleckse macht, die natürlich, also nicht nur ganz üble Farbkleckse, sondern die einigermaßen zusammenhängen, eher ein Kunstwerk produzieren kann als ein Webdesigner, der da Wochen davor sitzt. Das heißt, als Kunstwerk können wir das nicht schützen.
Was aber möglich wäre – ups – und was weitgehend unbekannt ist, ist das Geschmacksmustergesetz. Geschmacksmuster denkt man zunächst an schmecken mit der Zunge, aber es ist damit das optische Geschmacksmuster gemeint. Das heißt zum Beispiel eine Kaffeekanne, die besondere Form, die Bemalung der ICE-Züge oder eben auch Webseiten sind Geschmacksmuster. Und das ist die beste Möglichkeit, wie man eine Homepage schützen kann. Als Geschmacksmuster ist aber nur das schützenswert, was eigentümlich ist.
Das heißt, nur die Homepage, die sich von an-- abhebt, kann geschützt werden. Diese Gestaltung mit einem Header, Navigation, Footer, hier der Inhalt, so was haben, würde ich mal sagen, ordentliche neunzig Prozent aller Webseiten. Sollten sie auch. Das heißt, man muss gucken, was ist an dieser Website außergewöhnlich. Das wäre hier das Logo, das wäre zum Beispiel dieser Salzstreuer, das wären die Bären.
Das heißt, wenn wir die Homepage wirklich so übernommen haben mit diesem Salzstreuer und diesen Bären, dann ist das nicht erlaubt. Dann könnt ihr das unterbinden. Auf der anderen Seite bedeutet das aber, sobald jemand diesen Salzstreuer weglässt, das Logo verändert und hier eine Tomate hinsetzt, ist der Schutz weg. Das ist leider traurig, aber weil es so viele Webseiten gibt, sagt man, es muss wirklich was sehr Eigentümliches sein und das Hauptdesign wird selten eigentümlich sein.
Kommen wir zu den einzelnen Teilen. Als einzelne Teile sind insbesondere hier das Foto und der Text. Ein Foto wird im Urheberrecht als Lichtbild bezeichnet und hat ungefähr sofort einen Schutz. Das heißt, alles, was ihr knipst und online stellt, ist geschützt. Deswegen heißt es immer, nie Fotos seines Brötchen oder sonst irgendetwas nehmen. Egal wie toll das ist, es ist geschützt. Das heißt, auch hier könnte man verlangen, dass derjenige das runternimmt.
Wenn wir jetzt aber als Gegenbeispiel diesen Salzstreuer nehmen oder diese Bären nehmen, das ist kein Lichtbild mehr. Auch wenn diese Bären mal ein Foto waren, sobald sie im Computer ein bisschen bearbeitet worden sind, werden die Richter sagen: „Nee, das ist kein Foto mehr, das ist ein Programm." Und ein Programm kann nicht so einfach geschützt werden wie ein Lichtbild. Das heißt, einmal knipsen, zehn Sekunden, an so einem Bild arbeiten, sagen wir mal, eine halbe Stunde oder eine Stunde.
Foto geschützt. Diese Grafik ist nicht geschützt. Das weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Texte. Texte werden auch geschützt, wenn sie einen gewissen schöpferischen Grad haben. Der ist nicht ganz so hoch wie bei Webseiten. Das heißt, wenn ich sage, ich ging heute essen, dann ins Bett, das wird nicht geschützt. Das sind reine Tatsachen.
Wenn ich aber sage, heute hatte ich einen ganz tollen Abend, der Mond war voller Sterne, nee, der Himmel war voller Sterne oder so etwas, dann hat es etwas Schöpferisches, etwas Eigentümliches und das wird geschützt. Eine solche Rezension zum Beispiel enthält eigene Gedanken, eigene Formulierungen und ist geschützt.
Auch wenn ihr zum Beispiel Werbeaussagen macht, was wir hier bei der Tech, bei der Technikwürze oben sehen, also diese Formulierung, dass man gekonnt sagt, was hier gemacht wird, auch das wird geschützt. Das heißt, alles, was so pauschal gesagt über dem üblichen Blabla ist, wird geschützt. Das heißt, auch den Text könntet ihr, die Übernahme des Textes könntet ihr verbieten. Der dritte Punkt ist das Wettbewerbsrecht, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb.
Grundsätzlich, besteht danach sogen-- eine sogenannte Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet, man kann grundsätzlich alles kopieren, was man will, solange es nicht als Urheber nach dem Urhebergesetz oder Geschmacksmustergesetz geschützt ist. Ausnahmen sind, wenn man den guten Ruf ausbeuten will oder den Ruf schädigen will. Hier sehen wir, es war Technikwürze. Die Technikwürze – ups – ist zu Technikschärfe geworden.
Nehmen wir mal an, die wären beiden jetzt zum Beispiel Webdesigner und würden in Konkurrenz stehen. Dann würde sich hier die Technikschärfe den guten Ruf von Technikwürze zu eigen machen. Die würden ihn ausbeuten, sozusagen dem Kunden zeigen und der würde sich vielleicht denken: „Oh, Technikschärfe, ich kenne Technikwürze, da ist so ein guter Podcast. Die müssen gute Arbeit machen." Das wäre eine Rufausbeutung und auch das wäre geschützt.
Zum Beispiel die Olympia Ringe haben sogar ein eigenes Gesetz, nach dem sie geschützt sind. Muss man sich vorstellen. Ja. Noch etwas – ups – noch etwas zu dem Code, zu der Codierung der Seite. Da wird man kaum was erreichen. Computerprogramme. Erstens die Frage, ob HTML-Code überhaupt ein Computerprogramm ist, aber mal davon abgesehen, werden nur geschützt, wenn sie individuell sind.
Das heißt, man muss sich die Frage stellen: Hätte ein Dritter, wenn man ihm die Aufgabe gegeben hätte, das auch so gemacht? Das kann man sagen, beim richtigen Programm gibt's viele Wege. Da ist es möglich, je kreativer das ist, desto weniger hätte er das gemacht. Also vielleicht ein Windows-Pop-up ist es nicht, aber wenn ich irgendwie eine komplizierte Fehlerabfrage mache, das ist es. HTML ist 'ne Formatierungssprache und die wird beziehungsweise sie sollte bei den meisten gleich aussehen.
Deswegen wird man dadurch keinen Schutz erlangen. Das heißt, zusammenfassend kann man sagen, eine Website wird nur dann geschützt, wenn die wirklich eigentümliche Inhalte hat. Werden diese entfernt, hat man kaum einen Anspruch darauf, dass es geschützt wird, außer es ist ein Foto oder es sind Textübernahmen. Das war jetzt so ein kurzer Überblick darüber. Wenn ich jetzt komplett in die Breite einsteigen würde, würde es zu lange dauern. Das kann man sich fürs nächste Mal vorbehalten.
Gehen wir jetzt mal zu dem Praktischen über. Was kann man jetzt machen, nachdem man das gesehen hat? Wie geht man vor? Ja, als Erstes Beweise sichern. Beweise sollte man an zwei Stellen sichern. Erst mal, wenn man seine Homepage oder die Website online gestellt hat.
Denn wenn es später darum geht, dass derjenige Behaupten wird: „Nee, nee, ich war als Erster da", oder: „Wir haben das gleichzeitig gemacht", kann man dem vorhalten: „Guck mal, ich hatte an dem Tag war meine Hompa, Homepage schon online. Wie sieht's mit dir aus?" Und der zweite Zeitpunkt ist, wenn man die Verletzung sieht. Das heißt, wenn man diese Kopie im Internet sieht. Wie erhebt man am besten die Beweise?
Es kann nämlich auch passieren, dass derjenige, während man zum Beispiel im Prozess ist oder beim Rechtsanwalt, die Website einfach vom Server nimmt. Und dann steht man doof da und kann nichts mehr machen, weil der sagen wird: „Nee, nee, das war nicht online.", man sollte die Webseite ausdrucken, denn was Ausgedrucktes kann nach einem richterlichen Verständnis nicht mehr so einfach gefälscht werden. Dann-
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Publikum Also Screenshot speichern reicht nicht?
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Thomas Es kommt drauf an, was der andere dann behaupten wird. Das ist vor Gericht so: Wenn ich etwas vorlege, sagt der Richter: „Ja, das ist okay." Wenn der andere sagt: „Nee, nee, das stimmt so nicht." Erstens war das zu einem anderen Zeitpunkt, zweitens kann man ein Dateidatum einfach verändern, drittens kann man mit Photoshop die Webseite sich so nachbearbeiten. Wenn man das aufm Papier hat, soll er erst mal damit kommen, dass man mit der Tinte nachgezeichnet hat. Das wird schon etwas schwerer.
Und wenn man ein Schriftstück hat, am besten noch einen Zeugen dazu nehmen. Das heißt, irgendeine dritte Person – kann auch die Familie sein, ist auch als Zeuge zulässig – draufschreiben, dass man diese Homepage öffentlich so gesehen hat, an welchem Tag, Unterschrift setzen. Damit wird das alles, sehr sicher sein. Ja, das kann noch weitergehen. Also noch optimaler wär's, in ein Einschreiben zu packen, an sich selbst zu schicken. Dann hat man noch einen Poststempel. Das geht noch besser.
Hinterlegung beim Rechtsanwalt oder Notar, wenn man ein paar hundert Euro zu viel hat. Wenn man natürlich Programme schreibt, die irgendwie zigtausend Euro wert sind und da Angst hat, ist es sinnvoll, dann zum Notar zu gehen. Aber das wird im Standardfall nicht notwendig sein. So, wenn ich den Beweis jetzt mal habe, was mache ich dann? Da würde ich sagen, menschlich bleiben, denjenigen anschreiben.
Gut, mit der Übernahme hat er eigentlich gezeigt, was er vom geistigen Eigentum hält, nämlich nicht viel, aber man kann es versuchen. Ich würde ihm dann auch eine Frist setzen, eine Woche oder ich gehe zum Rechtsanwalt. Mal gucken, wie der reagiert. Wenn er nicht reagiert, bleibt einem nichts anderes übrig, als zum Rechtsanwalt zu gehen.
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Publikum Oder einfach also eine Rechnung schreiben. Also ich nehme jetzt mal diese Texte und, ich lasse mir meine Texte bezahlen. Das ist ja mein Content.
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Thomas Kann man versuchen, aber ich weiß nicht, ob er das tun wird.
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Publikum Wenn er schlau ist, tut er das.
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Thomas Wenn er schlau ist. Wenn er schlau ist, hätte er das aber auch nicht gemacht. Aber gut, ist natürlich auch ein Weg. Kann man versuchen. Also da ist, da kann man so kreativ sein, wie man möchte, also wie man dieses Anschreiben formuliert, ob man das als eine Bitte nimmt. Also es kommt drauf an. Wenn es nur wirklich irgendwie eine Grafik ist, kann man ihn bitten. Wenn der wirklich volle Texte abgetippt hat, da hat man auch einen Anspruch auf Schadensersatz.
Da kann man durchaus sagen: „Bitte bezahle es mir." Aber das muss man dann rechtlich durchdrücken und dafür ist eigentlich der Rechtsanwalt dann da und zu dem geht man hin. Das ist ähnlich wie beim Arzt. Am besten, man kennt jemanden, der einen guten kennt. Wenn nicht, gibt's viele Internetsuchservices und da sucht man halt nach neuem medien gewerblichen Rechtsschutz.
Es gibt auch Online-Beratung und am besten, man ruft vorher kurz an, schildert den Sachverhalt und fragt ungefähr, was es kosten kann. Die Kosten, bevor es vors Gericht geht, können zwischen dreizehn und wahrscheinlich und zweihundertort, vierzig, wahrscheinlicher, Euro betragen. Es kommt auf den Umfang an. So eine Mitte wäre ganz nett. Dann die Frage: Was macht der Rechtsanwalt? Er prüft die Erfolgsaussicht.
Das heißt, wenn er sagen wird: „Nee, das wird keine Chancen haben", ist klar: Ihr werdet auf den Kosten sitzen bleiben. Das wird nichts geben. Wenn er sagt: „Ja", so wie in diesem Fall, hier haben wir ganz gute Erfolgschancen, wird er eine sogenannte Abmahnung formulieren und in diesem Fall ist sie auch berechtigt. Das heißt, er wird den anderen bitten, eine Unterlassungserklärung zu schreiben und die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen.
Wenn es Fotos sind oder Texte, wird er auch einen Schadensersatzanspruch formulieren. Das würde dann natürlich noch dazu kommen. Und das wird er dann an denjenigen verschicken. Im optimalen Fall wird derjenige die Webseite so korrigieren, wie man es möchte und die Kosten übernehmen. Tut er eins von beiden nicht, geht es vors Gericht. So, und jetzt komme ich auch zu dem, Thema dieses Vortrags.
Es gibt diesen schönen römischen Spruch: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand." Und das ist hier der Webdesigner mit seinen Ansprüchen und das ist der Gegner. Und hier muss er durch das Gerichtsverfahren durch. Und das ist hart. Denn zum einen, Urheberrecht, Geschmacksmusterrecht ist so voll gespickt mit irgendwelchen komischen, dehnbaren Begriffen – wer will schon wissen, was Kunst ist? – dass man kaum sagen kann, vorher sagen kann, wie das ausgehen wird.
Zweitens gibt es kaum Präzedenzfälle. Die Materie ist so neu. Was ein Richter normalerweise macht, wenn er einen Fall auf den Tisch kriegt: Er zieht sich Urteile, die es schon mal gegeben hat und guckt: „Das sah so ähnlich aus, das werde ich so entscheiden." Wenn es so was aber nicht gibt, ja, dann kommt es drauf an, wie er sich das denkt, und das kann man schlecht abschätzen.
Und drittens, ja, also ich habe schon einige Richter kennengelernt und ich muss sagen, vielleicht bei fünf Prozent, und das wäre ein Teil eines Richters, lag ein Verständnis für diese Materie vor. Deswegen ist es hier an dieser Stelle sehr wichtig, dass der Rechtsanwalt und auch ihr ihm hilft, viele Argumente liefert. Das heißt, so ein Richter sitzt da und muss über eine Materie entscheiden, von der er keine Ahnung hat, muss man sich das so ein bisschen vorstellen.
Das heißt, er muss sich reinarbeiten. Er hat auch nur eine begrenzte Zeit. Je mehr Argumente er von einer Seite kriegt, desto mehr hat er als Argumente, um für euch zu entscheiden. Und da solltet ihr euch auf jeden Fall trauen, dem Rechtsanwalt eure Argumente zu zeigen. Oder wenn ihr meint, er liegt falsch oder er sieht rechtlich was falsch, ihm Bescheid sagen, damit ihr da richtig präpariert seid und die richtigen Argumente geliefert werden.
Das Zweite, das sollte der Rechtsanwalt wissen: Es gibt den sogenannten fliegenden Gerichtsstand. Das heißt, wo-- die Frage ist: Wo passiert diese Verletzung, diese, Übernahme? Wenn ich jetzt zum Beispiel dein Notebook nehme oder deine Kamera und vom Tisch schmeiße, dann ist klar, wo ich das Delikt begangen habe, hier in Hannover. Aber wo wird eine Website aufgerufen? Tja, überall in Deutschland kann das passieren, auch in der Welt, aber Gerichtsbarkeit ist auf Deutschland beschränkt.
Das heißt, man kann denjenigen dort verklagen- Wo man möchte. Das heißt, ein versierter Rechtsanwalt sucht sich natürlich einen Richter aus. Zum Beispiel, wenn ich, sagen wir mal, es geht um, Widerrufsbelehrung, würde ich nach Hamburg gehen, zum Landgericht Hamburg, die machen immer so komische Urteile. Ja, so sieht's aus.
Also man muss sich das wirklich, man kann sich da den Richter quasi aussuchen und das sollte der Rechtsanwalt tun und damit kann, hat man sozusagen einen kleinen Vorteil gegenüber dem Gegner. Ja, sieht so aus. Gut, das wär...
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Publikum Kann der Anwalt immer alle arbeiten?
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Thomas Beim Anwalt sieht es so aus, dass er in der Regel, die Schriftsätze ausarbeitet. Also vor Gericht passiert das meiste schriftlich. Das heißt, es wird alles schriftlich ausgetauscht und dann gibt's 'ne Verhandlung und dann beauftragt man meistens einen Kollegen vor Ort, der dorthin geht. Aber die meisten Verfahren, finden schriftlich statt. Also das vor Gericht, das ist meistens, meistens Show. So, damit bin ich halt fast am Ende. Bleibt natürlich die Frage: Was soll ich jetzt machen?
Da würde ich auf jeden Fall sagen: Zieht es durch, geht zum Rechtsanwalt und lasst es auch auf das Verfahren ankommen. Denn je mehr Fälle geschaffen werden, je mehr Entscheidungen fallen, desto mehr Richtlinien gibt es, desto höher wird auch die Hemmschwelle für Kopierer sein, dass sie mitkriegen, das darf ich nicht. Und auch, dass man besser weiß, was man, woran man sich orientieren kann. Ich weiß zum Beispiel, ich darf keine Kamera zerstören. Ich darf keinen Computer klauen.
Aber sehr viele, muss ich sagen, haben vielleicht diese Gedanken nicht, weil vielleicht die Erziehung anders ist. Und deswegen ist es wichtig, dass wir so ein Selbstverständnis halt schaffen. Gut, auf der anderen Seite muss man sagen, Kosten und Wegbarkeiten. Da kommt es auf euch persönlich an. Habt ihr das Geld? Meint ihr, ich möchte so sozial sein und das durchfechten? Oder ist es mir einfach zu teuer, wenn ich das durchgehe?
Und da bleibt eigentlich nur dieser schöne Spruch über, halt dass ein Plagiat die höchste Form der Anerkennung ist, womit man sich dann abfinden muss. Danke sehr. Danke sehr. Danke sehr.
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David Ja, okay, war ein bisschen übertrieben, der Applaus. Bis nächste Woche Montag. Bye.
Eine Mitschrift gibt es in dieser Folge nicht.
Thomas Schwenkes Vortrag als PDF findet auf seiner Webseite 1
Fußnoten
- Link entfernt, da nicht mehr erreichbar ↩
Erwähnungen 7
Kommentare 17
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Sehr aufschlussreiche Folge, die leider auch verdeutlicht, dass man nicht allzuviel machen kann - selbst kleinste Änderungen machen das Kopieren legal :(
Diese Folge wieder Stereo? wunder
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Leider ist es so.
Böse Zungen sagen: Es gibt schon soviele Webseiten, dass es fast jedes Design schon einmal gab.Daher hängt es meistens an individuellen Grafiken, Fotos und Texten. Ansonsten heißt es, jeder darf nachbauen wie er will.
Es gibt viele andere Bereiche die auch nur schwach geschützt werden, aber funktionieren. Z.B. die Haute Couture oder Haute Cuisine. Weder Mode noch Rezepte lassen sich patentieren oder urheberrechtlich schützen. Dennoch hat sich in diesen Branchen ein Verhaltenscodex entwickelt, der einen ausufernden Diebstahl mit z.B. beruflicher Ächtung verhindert.
Jedoch wird sich das kaum auf die Webdesignbranche übertragen lassen wo viele sowieso nur anonym unterwegs sind. Da gilt wieder das, was in der "gewöhnlichen" Mode gilt. Dem Trendsetter folgen unzählige Kopien.
P.S.
Ich habe den Vortrag noch ausführlicher auf meiner Homepage unter "Vorträge" stehen. -
Dazu fällt mir wieder die Idee des Webdesignerkodexes ein, die wir vor einigen Folgen (Folge 70) mal aufgegriffen hatten, die dann allerdings mangels Ideen wieder eingeschlafen ist.
Ich hol das mal eben wieder nach oben, vllt finden wir ja doch noch einige Ansätze zu diesem Thema. -
Schöner Beitrag zum Thema Urheberrecht, Geschmacksmuster etc..
Die Möglichkeiten sich ein "Webdesign oder eine Homepage" schützen zu lassen relativ schwierig sind, habe ich mir schon gedacht. Während meiner Ausbildung und auch später müsste ich mich immer wieder mal mit dem Uhrheber-, Marken-, und Geschmacksmusterrecht auseinandersetzen. Neben den verschiedenen Büchern zum Thema Design stehen auch zwei aktuelle Ausgaben aus dem Beck-Verlag zu den genannten Rechtsgebieten in meinem Regal.
Auch als Designer ist es nicht unwichtig sich hin und wiedermal mit ein paar Fragen zum Markenrecht und Geschmacksmusterrecht zu befassen. Weil mir das Thema jetzt nicht ganz fremd ist, sehe ich es persönlich als sehr schwierig eine gewisse Rechtssicherheit zu schaffen, um Webdesign zu schützen. Wie im Beitrag schon deutlich gemacht wurde, handelt es sich bei Webdesign oder Homepages nicht um Kunst im Sinne von einzigartig. Andere Möglichkeit ist, welche schützenswerte Eigenart bringt eine Homepage mit?
Ich denke das beim Designklau nur die direkte Ansprache an den Übeltäter helfen kann und gleichzeitig mögliche Beweise sichern. Wenn Grafiken oder Textpassagen geklaut wurden die eindeutig gegen das Geschmacksmuster- und Uhrheberrecht verstoßen, würde ich ganz klar meinen Anwalt einschalten.
Voraussetzung ist natürlich ich habe die Grafiken als Geschmacksmuster registrieren lassen.@Clemens
Die Idee mit einem Ehrenkodex ist zwar nett gedacht. Ich glaube aber nicht das so ein Ehrenkodex irgend jemand davon abhalten würde ein Design zu übernehmen. Wer kopieren will, der macht das auch in Zukunft. Ein Ehrenkodex würde nur Sinn machen, wenn bei Verletzung drastische Strafen folgen. Als Beispiel fällt mir der Ehrenkodex der Samurais ein. Wobei die Strafe eher anachronistisch ist und darüber hinaus strafrechtlich höchst bedenklich. ;-) Naja… die Idee mit dem Ehrenkodex der Samurais vergessen wir mal ganz schnell.Einem Ehrenkodex würden sich eh nur Webdesigner verpflichtet fühlen die Wert auf eigene geistige Arbeit legen.
Weitermachen
Grüße Peter-
@Peter
Einspruch! Ein Kodex für eine Berufsgruppe ist sehr gut möglich. es geht nicht über Nacht, das ist richtig. richtig ist auch, dass es schwer wird, so etwas für alle überzeugend rüberzubringen.
Aus nahe liegenden Gründen zieh ich wieder den Vergleich zum Pressekodex heran. Die gesamte Medienbranche (in D) ist an diesen Kodex gebunden. Ja, es gibt schwarze Schafe, gleichwohl spricht der Presserat permanent Rügen aus, die auch öffentlich gemacht werden! Lassen wir mal bitte die Einzelfälle beiseite, wo solche Rügen schlicht verpuffen. es geht um die Sache als solche. Es funktioniert grundsätzlich!
Aller Anfang ist sicher schwer. Klar ist auch: Ob Berufsverband (gibt es das bei Webdesignern?) oder ein Zusammenschluss nahmhafter Designer/Unternehmen der Branche - es braucht eine breite Basis, die den Kodex erstellt und auch durchsetzen kann, was zumindest die Akzeptanz in der Branche angeht.
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@Marcel
Es gibt einen Berufsverband für Webdesigner, den VDWD. Aber viele Designer unter anderem auch Webdesigner sind auch im AGD (Allianz deutscher Designer).Ich stehe der Sache mit dem Ehrenkodex recht skeptisch gegenüber, aber ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.
Web-Designer die Wert auf Kreativität legen werden tendenziell eher nicht kopieren als der "gemeine HTML-Schrauber" von nebenan. Ausnahmen gibt es immer und wird es immer geben. Ein Problem ist in meinen Augen, dass sich im Prinzip jeder Webdesigner nennen darf, der mit einem WYSIWYG Editor umgehen kann. Und die werden sich um Selbstverpflichtungen und dergleichen nicht kümmern. Hauptsache die verticken schnell und ohne Anstrengungen Ihre Seiten. -
@Peter
ich wär auch skeptisch, natürlich. Als Journalist bin ich skeptisch, was meine Branche angeht und deren BEachtung / Nicht-Beachtung des Pressekodexes. Um so dringender fände ich es, die DInge anzuschieben. Hat sich der VDWD jemals mit dem Thema befasst?
Übrigens: Quereinsteiger haben wir Journalisten auch! Mindestens 60 bis 70 Prozent, ich bin auch einer davon. Du wachst also eines morgens auf, und sagst dir: Ab heute bin ich Journalist. Auch das also nichts, was gegen allgemeingültuge Auflagen durch Berufsverband oder Ethikrat o.Ä. spricht
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@Marcel
Ich bin mir jetzt nicht so ganz sicher, aber ich denke das sich der VDWD bestimmt damit auseinandergesetzt hat. Es würde mich wundern, wenn das nicht gemacht wurde.Ambitionierte Quereinsteiger, die Spaß an ihrem Job haben und sich entwickeln wollen find ich Klasse! Ich bin auch so ein Quereinsteiger. Die Problematik des Designklau weiter ins Bewusstsein zu bringen und offen darüber zu diskutieren halte ich auf jedenfall für mehr als sinnvoll.
Was mich interessieren würde, welche Beweggründe haben beim Designklau mitgespielt. Bosheit, Faulheit, Zeitdruck, Ideenlosigkeit???
Wenn es Zeitdruck oder Ideenlosigkeit war, gibt es ja bekanntlich Lösungen. Wie z. B. Kreativitätsübungen oder sich seine Arbeitszeit sinnvoll einteilen. Eine Todo Liste führen.
Ganz banale Dinge die einem Helfen nicht den Überblick zu verlieren oder Ideen zu finden. -
@Peter
Im Fall von Technikwürze war die Motivation des Designklaus der erhoffte "Ruhm für einen Tag", also Profit.Eine Blacklist wird kaum eine Lösung sein. Ich erwarte schon die ersten Klagen gegen Einträge auf dieser Liste. Auch wird sich im Grunde niemand um einen Kodex kümmern. Allerdings: Wenn wir einen hätten, könnten viele von uns den "Übeltäter" darauf hinweisen. Und dann lernt er vielleicht daraus.
@Thomas:
Screenshots schicke ich dir am Wochenende.
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Hi.
Sehr interessant dieser Vortrag, wär' auch gern mal bei einem Webmontag dabei. Na ja vielleicht in Bremen :)Ein Kritikpunkt allerdings: Man kann die Fragen schlecht verstehen, die gestellt werden :)
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Zuerst "Danke" an David, dass er schon mal einen Teil des 2. Webmontags verarbeitet hat.
Mirco hat völlig Recht mit seiner Kritik (Fragensteller zu leise), wir (Orga-Team) überlegen schon, wie man das Problem am elegantesten löst. Vorschläge sind jederzeit willkommen!-
@Nicole
Bei solchen Diskussionen wiederholt oder reformuliert der Referent i.d.R. die Frage - das hört sich leider einfacher an, als es ist, weil man das im Eifer des Gefechts schnell mal vergisst. -
@Clemens
Daran (wiederholen oder reformulieren der Frage) habe ich sofort nach (zu spät, ich weiß) meinem Vortrag auch gedacht. Guter Hinweis, danke. Allerdings geht dann eine Menge Zeit ins Land, was auch vermieden werden sollte.
Na, wir sind aber auch keine ausgebildeten Profi-Moderatoren und wollen uns immer noch steigern können. Ich hoffe, wir haben für den nächsten Webmontag eine akzeptable Lösung, wir (Orga-Team) werden darüber noch diskutieren.
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Ich denke ein allgemeingültiger Ehrenkodex in Verbindung mit einer Blacklist könnte schon helfen. Ein Designer der besonders durch seine Mißachtung des Kodex auffällt würde zwangsweise oben auf der Liste stehen und müßte so auch Umsatzeinbußen und einen Imageschaden fürchten. Hier wird es jedoch hackelig: Denn der klauende "Designer" hat hier gleich mehr und bessere Möglichkeiten gegen sein Ranking in einer Blacklist" vorzugehen als ein beklauter Designer gegen den eigentlichen Dieb
Außerdem stellt sich ja dann noch die Frage wer überhaupt entscheidet was schon geklaut ist und was noch nicht? Es gibt Trends im Webdesign die plötzlich jeder in seine Designes einbaut. Wo ist da die Grenze?-
@Holger:
Was die Grenzen angeht, so könnte man sich an den gesetzlichen Vorgaben für Kunstwerke orientieren.So ist z.B. die freie Benutzung nach § 24 UrhG zulässig. Diese nimmt man an, wenn das bearbeitete Werk gegenüber dem neuen verblasst und man es nicht mehr (ohne Weiteres) erkennen kann.
Aber auch damit wird man keine festen Grenzen erreichen. Das Designen ist seit je her - wie schon oben gesagt - vom gegenseitigen Nachahmen geprägt gewesen. pathos/ Auf Nachahmung baut unsere gesamte Kultur auf. /pathos
Dennoch werde ich mich noch etwas mehr mit diesem Thema beschäftigen und schauen, wie andere Berufsgruppen es gelöst haben.
Um die Grenzen zu definieren würde ich auch gerne Nachahmungs-Fälle studieren und auf die Zulässigkeit beurteilen.
------AUFRUF------
Daher würde ich mich freuen, wenn Ihr mir Eure Erfahrungen mit Screenshots an info-at -advisign zusenden könntet. Vielleicht wisst Ihr sogar noch, wie der Nachahmer reagiert hat.
Ich werde die Nachahmer anonym behandeln und Logos etc wegretuschieren, damit sie keine Werbung bekommen.
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Also ich fand den Applaus ganz berechtigt :P
Gute Idee, mal sowas in die Sendung einzuflechten! Ich würde auch andere Vorträge von Treffen oder anderen Veranstaltungen begrüssen.
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Noch etwas spät eine Frage:
Kann man seinen Code somit überhaupt nicht schützen?
Ein theoretisches Bsp.:
Ich programmiere mir eine Webapplication zur Administrierung von irgendwas (nur für den Kunden zugänglich). Kann der Kunde denn Code nun weiterverkaufen nachdem ich ihm den Code & Einbau verkauft habe?
Wenn das so ist lohnt es sich dann doch alle Kommentare & \n rauszulöschen, so das der Code nur mehr ausführbar, aber nicht mehr (leicht) umprogrammierbar ist, oder?lg
Roland